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   VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22   

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VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22 (https://dejure.org/2024,7624)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.02.2024 - 10 K 763/22 (https://dejure.org/2024,7624)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 10 K 763/22 (https://dejure.org/2024,7624)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 28 IfSG
    Zum (fehlenden) Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine Klage gegen die durch Allgemeinverfügung angeordnetete (befristete) Maskenpflicht im Freien für Ansammlungen von mehr als zehn Personen.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Aus dem Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und dem systematischen Zusammenhang mit § 42 VwGO ergibt sich, dass die Verwaltungsgerichte nur ausnahmsweise für die Überprüfung erledigter Verwaltungsakte in Anspruch genommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 30).

    Davon ist nur bei Maßnahmen auszugehen, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 31 f.).

    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn.15, und Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Dies ist - jedenfalls inzwischen - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris m. w. N., sowie Beschluss des 8. Senats vom 29.01.2024 - 8 AV 1.24 -, juris Rn. 11, mit welchem die vorstehende Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 VwGO dahingehend beantwortet wurde, dass auch nach der Rechtsprechung des 8. Senats die den Anlass der Anfrage bildende Fallgruppe zur Begründung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses einen qualifizierten bzw. tiefgreifenden Grundrechtseingriff erfordert; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Ein das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei folgenlos erledigten Maßnahmen rechtfertigender qualifizierter Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG ist deshalb grundsätzlich nur anzunehmen, soweit das individuelle Verhalten, das mangels spezieller Grundrechtsgarantien nur dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG unterfällt, eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 20; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 48).

    Denn die Zahl der Fälle, in denen sich der Eingriff aktualisiert, hat keine Relevanz für das Gewicht des Eingriffs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 20, und Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Das berechtigte Interesse ist von dem Rechtsschutzsuchenden darzulegen und muss im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 29).

    Dies ist - jedenfalls inzwischen - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris m. w. N., sowie Beschluss des 8. Senats vom 29.01.2024 - 8 AV 1.24 -, juris Rn. 11, mit welchem die vorstehende Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 VwGO dahingehend beantwortet wurde, dass auch nach der Rechtsprechung des 8. Senats die den Anlass der Anfrage bildende Fallgruppe zur Begründung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses einen qualifizierten bzw. tiefgreifenden Grundrechtseingriff erfordert; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Ein das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei folgenlos erledigten Maßnahmen rechtfertigender qualifizierter Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG ist deshalb grundsätzlich nur anzunehmen, soweit das individuelle Verhalten, das mangels spezieller Grundrechtsgarantien nur dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG unterfällt, eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 20; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (BVerwG, Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn.15, und Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 32).

    Denn die Zahl der Fälle, in denen sich der Eingriff aktualisiert, hat keine Relevanz für das Gewicht des Eingriffs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 20, und Urteil vom 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt muss sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. -, BVerfGE 104, 220 und vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 113 Rn. 145, Fußn. 282).

    Ein solcher Eingriff ist grundsätzlich anzunehmen bei einem Versammlungsverbot oder einer Versammlungsauflösung als den schwersten möglichen Beeinträchtigungen der Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage: Maskenpflicht bei einer Versammlung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Demgegenüber ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht begründet, wenn die Abweichungen bloße Modalitäten der Versammlungsdurchführung betroffen haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408 -, juris Rn. 7).

    Dies hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab und ist auch bei "maßnahmenkritischen" Versammlungen nicht gleichsam automatisch der Fall (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.01.2023 - 10 ZB 22.1408 -, juris Rn. 10; VG Ansbach, Urteil vom 11.12.2023 - AN 4 K 22.00073 -, juris Rn. 37; zur Frage, ob eine Maskenpflicht bei Versammlungen, die sich unmittelbar gegen die Maskenpflicht richten, einen besonders schweren Nachteil im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG darstellt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Geschützt ist damit nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Es geht um Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind (BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 -, juris).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt muss sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschlüsse vom 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. -, BVerfGE 104, 220 und vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 113 Rn. 145, Fußn. 282).
  • BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines verfügten Betretungs- und

    Auszug aus VG Freiburg, 29.02.2024 - 10 K 763/22
    Dies ist - jedenfalls inzwischen - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 29.11.2023 - 6 C 2.22 -, juris m. w. N., sowie Beschluss des 8. Senats vom 29.01.2024 - 8 AV 1.24 -, juris Rn. 11, mit welchem die vorstehende Vorlage an den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 VwGO dahingehend beantwortet wurde, dass auch nach der Rechtsprechung des 8. Senats die den Anlass der Anfrage bildende Fallgruppe zur Begründung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses einen qualifizierten bzw. tiefgreifenden Grundrechtseingriff erfordert; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlung

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerwG, 15.06.2023 - 1 CN 1.22

    Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften

  • VerfGH Bayern, 07.12.2021 - 60-VII-21

    Popularklage gegen die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2021 - 1 S 2315/21

    Maskenpflicht für vollständig Geimpfte

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 676/20

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Änderung der Aufschlusszeiten; Recht auf

  • VG Neustadt, 05.11.2020 - 5 L 958/20

    Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen: Maskenpflicht in Fußgängerzone nicht

  • VG Freiburg, 22.04.2021 - 10 K 2592/19

    Prognoseentscheidung: ex ante Einschätzung als Anscheinsstörer

  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 25 CE 21.2085

    Maskenpflicht auf Indoorspielplätzen

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

  • VG Ansbach, 11.12.2023 - AN 4 K 22.00073

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Maskenpflicht, Mund-Nasen-Bedeckung

  • VG Weimar, 25.10.2023 - 8 K 480/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Maskentragepflicht in der Schule während der

  • VG Freiburg, 11.12.2023 - 10 K 2977/21
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